Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderprogrammen, Antragsvoraussetzungen und dem Ablauf unserer Förderberatung.
EcoOptim Consulting ist auf Bundesförderprogramme für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen bei der erfolgreichen Beantragung nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Darüber hinaus prüfen wir weitere geeignete Fördermöglichkeiten auf kommunaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Grundsätzlich können private und kommunale Unternehmen, Landesunternehmen mit privater Rechtsform sowie freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland von der EEW-Förderung profitieren. Je nach Fördermodul kann die Antragsberechtigung zusätzlich auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beschränkt sein oder die Förderquote sich nach der Unternehmensgröße richten. Ob Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt, prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.
Wir übernehmen den gesamten Förderprozess – von der Potenzialanalyse über die Antragstellung und Kommunikation mit dem zuständigen Fördermittelgeber bis zum Verwendungsnachweis und der erfolgreichen Auszahlung der Fördermittel. Auch nach Abschluss des Förderverfahrens unterstützen wir Sie bei Bedarf im Rahmen der Nachbetreuung.
Ja. Geschäftsführer Bahram Sharifi ist als Energieauditor nach DIN EN 16247-1 in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen. Damit ist er berechtigt, Einsparkonzepte für Anlagen und Prozesse zu erstellen und entsprechende Fördervorhaben fachlich zu begleiten.
Die Förderhöhe hängt unter anderem vom Förderprogramm, der Unternehmensgröße und dem jeweiligen Vorhaben ab. Je nach Förderprogramm kann ein wesentlicher Teil der Investitionskosten bezuschusst werden. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre individuellen Fördermöglichkeiten.
Im Rahmen der EEW-Förderung darf mit der Umsetzung der Maßnahme bzw. der verbindlichen Bestellung grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung. Im Rahmen unserer Förderberatung informieren wir Sie rechtzeitig über die geltenden Vorgaben.
Die Bearbeitungsdauer bis zum Zuwendungsbescheid hängt vom jeweiligen Förderprogramm sowie von der Auslastung des zuständigen Fördermittelgebers ab. Je nach Einzelfall kann sie von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten betragen.
Die Unternehmensgröße hat bei vielen Förderprogrammen maßgeblichen Einfluss auf die Förderquote und je nach Förderprogramm auch auf den Förderanspruch. Sie wird nach der KMU-Definition der Europäischen Union bestimmt. Neben der Anzahl der Beschäftigten, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme werden auch Beteiligungsverhältnisse zu anderen Unternehmen berücksichtigt. Im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung prüfen wir Ihre Einstufung.
Die wichtigste Verpflichtung nach der Auszahlung besteht in der zweckentsprechenden Nutzung der geförderten Anlage über den vorgeschriebenen Zeitraum. Darüber hinaus müssen förderrelevante Unterlagen für mögliche Prüfungen aufbewahrt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten werden. Wir informieren Sie frühzeitig über alle relevanten Vorgaben.
Unsere Leistung wird erfolgsabhängig vergütet und richtet sich nach der bewilligten Fördersumme. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – fair, transparent und ohne finanzielles Risiko.